Standesamt
Allgemeine Hinweise
Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung
Wenn Sie deutsch Staatsangehörige sind und noch nicht verheiratet waren:
- Personalausweis oder Reisepass
- Die aktuelle beglaubigte Abschrift aus Ihrem Geburtenregister mit Hinweisteil (nicht viel älter als 6 Monate, erhältlich bei dem Standesamt in dessen Zuständigkeitsbereich Sie geboren sind) KEINE GEBURTSURKUNDE!
Wenn Sie schon verheiratet waren benötigen wir zusätzlich:
- Das rechtskräftige Scheidungsurteil und die Eheurkunde ODER wenn eins von beiden nicht mehr vorhanden ist eine beglaubigte Abschrift des Eheregisters mit Auflösungsvermerk
- Ggf Wiederannahme eines früheren Names
Wenn Sie gemeinsame Kinder haben:
- Geburtsurkunde für jedes Kind
Wenn beide oder einer der Verlobten einer ausländischer Staatsangehöriger ist, setzen Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail mit uns in Verbindung, damit wir über die benötigten Unterlagen sprechen können, hier gibt es von Land zu Land verschiedene Anforderungen.
Standesamtliche Angelegenheiten
- Geburtsbeurkundungen
- Vaterschaftsanerkennungen
- Namenserklärungen
- Anmeldung der Eheschließung
- Vornahme der Eheschließung
- Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses
- Kirchenaustritte
- Wiederannahme von früheren Namen
- Ausstellung von Geburts-, Ehe-, und Sterbeurkunden und beglaubigte Abschriften aus den jeweiligen Registern
- Kirchenaustritte
- Sterbefallbeurkundungen
- Nachbeurkundungen von Personenstandsfällen im Ausland, als zuständiges Wohnsitzstandesamt
- Usw
Einen kleinen Einblick in unser Standesamt können Sie hier bekommen:
Trauungszimmer