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Diebstahl eines Kinderreisepasses melden

Leistungsbeschreibung

Der Diebstahl eines Kinderreisepasses muss der zuständigen Stelle gemeldet werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Meldung muss unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und Stadt.  Es wird außerdem zwingend geraten, bei der Polizei eine Diestahlsanzeige zu machen.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt